Detekteien Saarland / Rheinland-Pfalz

wir helfen Ihnen weiter

Was ist ein Detektiv?

Ein Detektiv (vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsichen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.

Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.

Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizens. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.

Beauftragung

Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.

Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Tätigkeitsbereich

Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung.

Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubniss benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

 

 

Detekive, ein recht-brisantes Thema

 

Zwielichtige Gestalten im Trenchcoat, den Zeigefinger auf dem Auslöser einer Kamera, das Fernglas griffbereit auf dem Beifahrer-Sitz. Ein Bild von Privatdetektiven, wie es allenfalls der Phantasie von Filmemachern entspringt. In der Realität verrichtet ein Privatdetektiv meist mühselige Ermittlungsarbeit, fernab von heißen Affären und noch heißeren Verfolgungsjagden. Außerdem beschränkt der Gesetzgeber die Wahl der Mittel, mit denen der Detektiv Missetäter zur Strecke bringen darf.

Vom Gesetz her ist die Beauftragung von Detektiven zur Beschaffung von Beweismitteln in Rechtsfragen bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse grundsätzlich zulässig.

Doch wer einen Dritten über einen privaten Ermittler ausspionieren lassen will, sollte sich über ein paar grundlegende Dinge im Klaren sein: Nicht jede Privatdetektei hat ihren Namen auch verdient. Aber nur eine Detektei, die mit seriösen Methoden arbeitet, kann ihrem Mandanten überhaupt eine Aussicht auf Erfolg bieten. Sonst werden die mühsam gesammelten Beweise vor den Augen des Gesetzes schnell null und nichtig.

Außerdem ist der Einsatz eines Detektivs mit erheblichen Kosten verbunden, die dem Auftraggeber nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Arbeits- und Unterhaltsrecht - das sind zwei Felder, auf denen private Ermittler oft zum Einsatz kommen. Beauftragt von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen erforschen die "Schnüffler“, ob zum Beispiel eine Kassiererin regelmäßig Geld aus der Kasse ihres Arbeitgebers abzwackt. Oder ob die monatlich Unterhalt empfangende Ex-Frau tatsächlich so hilfebedürftig ist, wie sie es dem Scheidungsrichter erfolgreich vorgegaukelt hat. Aber auch, wenn ein aufgebrachter Mieter wissen will, ob sein Vermieter ihm tatsächlich wegen eines angeblichen Eigenbedarfs seinen Vertrag gekündigt hat, klingelt nicht selten das
Telefon in einer Privatdetektei.

Grenzen der Ermittlungsarbeit

Aber nicht nur auf einen schriftlichen Beleg kommt es an. Wenn ein Detektiv rechtskräftige Beweise für ein Vergehen ranschaffen will, muss er die seiner Ermittlungsarbeit per Gesetz gesteckten Grenzen kennen. Diese ergeben sich vor allem aus den Regelungen der Strafgesetze und aus dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Denn ein Detektiv bewegt sich bei der Ausübung seines Jobs keineswegs im rechtsfreien Raum. Ihm stehen nur die Rechte zu, die jedem anderen Bürger auch zustehen. So darf ein Detektiv beispielsweise nicht die Privat- und Intimsphäre eines Ausgespähten verletzen. Heimliche Fotos im privaten Wohnbereich sind im Normalfall ebenso untersagt wie das Mithören
oder Mitschneiden von Gesprächen ohne Wissen der Betroffenen.

Als Beweismittel vor Gericht wären solche Aufnahmen unzulässig. Die Betroffenen besitzen aus dem Kunsturhebergesetz (KUrhG) ein Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort. Eine Ausnahme von dieser Grundregel können Aufnahmen am Arbeitsplatz sein. Kann ein Arbeitgeber eine diebische Kassiererin beispielsweise ausschließlich durch Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz überführen, so können diese Aufzeichnungen bei ausreichendem Anfangsverdacht gerechtfertigt sein.

Auch das unerlaubte Durchsuchen fremder Wohnungen ist für den Detektiv tabu, denn das Eindringen in eine fremde Wohnung ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Allerdings darf der Detektiv im Zuge seiner Ermittlungen einen Blick in die Aktentasche
des Observierten am Arbeitsplatz oder in dessen Mantel an der Garderobe riskieren.

Auch die Beschattung einer Zielperson in der Öffentlichkeit oder in allgemein zugänglichen Gebäuden wie Restaurants, Hotels oder Kinos bedarf eines berechtigten Interesses von Seiten des Mandanten. Nur dann sind dabei angefertigte Foto- oder Videoaufnahmen als Beweismittel in einem Prozess voll verwertbar.

 

Textfeld: verantwortlich


Andreas Dern                              
Kuchenbergstr.216                                
66540 Neunkirchen
Telefon: 06821 / 9817610     
Fax: 01805 / 06034562960  





Für die Inhalte der Partnerlinks wird keine Haftung übernommen, sondern die Betreiber selbst. Wir behalten uns das Recht vor, jeden Link auf seine Inhalte zu prüfen. Sollten diese nicht unseren Erwartungen entsprechen und z.B. auf pornographische oder sittenwidrige Seiten hinweisen, werden wir diese umgehend löschen.
Textfeld: Rechte eines Detektivs
Vorläufige Festnahme
Notwehr
Notwehrüberschreitung
Eigentumsrechte
Selbsthilferechte

 

Kostenerstattung

Bei den Kosten stellt sich die Frage, ob etwa ein geschädigter Arbeitgeber die Detektivkosten im Erfolgsfall von dem überführten Arbeitnehmer erstattet bekommen kann.

Im Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer im Wege des Schadensersatzes bejaht. Aber dafür müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. So muss der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt, als er einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers beauftragte, einen konkreten Tatverdacht gehabt haben.

Nur dann ist eine Erstattung der Detektivkosten möglich. Zudem muss die Beauftragung eines privaten Ermittlers vernünftig und sachdienlich gewesen sein. Die Kosten für den Detektiv müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum
Streitwert stehen. Sonst gibt es für den Auftraggeber kein Geld zurück.

SPEEDCOUNTER.NET - Kostenloser Counter!