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Detekteien Saarland / Rheinland-Pfalz |
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Was ist ein Detektiv? |
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Ein Detektiv (vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsichen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen. Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten. Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizens. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende. Beauftragung Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann. Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen. Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Tätigkeitsbereich Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubniss benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
Detekive, ein recht-brisantes Thema
Zwielichtige Gestalten im Trenchcoat, den Zeigefinger auf dem Auslöser einer Kamera, das Fernglas griffbereit auf dem Beifahrer-Sitz. Ein Bild von Privatdetektiven, wie es allenfalls der Phantasie von Filmemachern entspringt. In der Realität verrichtet ein Privatdetektiv meist mühselige Ermittlungsarbeit, fernab von heißen Affären und noch heißeren Verfolgungsjagden. Außerdem beschränkt der Gesetzgeber die Wahl der Mittel, mit denen der Detektiv Missetäter zur Strecke bringen darf. Vom Gesetz her ist die Beauftragung von Detektiven zur Beschaffung von Beweismitteln in Rechtsfragen bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse grundsätzlich zulässig. Außerdem ist der Einsatz eines Detektivs mit erheblichen Kosten verbunden, die dem Auftraggeber nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Grenzen der Ermittlungsarbeit Aber nicht nur auf einen schriftlichen Beleg kommt es an. Wenn ein Detektiv rechtskräftige Beweise für ein Vergehen ranschaffen will, muss er die seiner Ermittlungsarbeit per Gesetz gesteckten Grenzen kennen. Diese ergeben sich vor allem aus den Regelungen der Strafgesetze und aus dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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Kostenerstattung Bei den Kosten stellt sich die Frage, ob etwa ein geschädigter Arbeitgeber die Detektivkosten im Erfolgsfall von dem überführten Arbeitnehmer erstattet bekommen kann. |